§ 2 MFBAProMediaFPrV — Teile des Fortbildungsabschlusses

Für den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Medienfachwirt-Bachelor Professional in Media oder Geprüfte Medienfachwirtin-Bachelor Professional in Media ist Folgendes erforderlich:

1.

das erfolgreiche Ablegen der im Rahmen dieser Verordnung geregelten Prüfung sowie

2.

der Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach Maßgabe des § 3.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.