§ 77 MsbG — Monitoring-Bericht der Bundesnetzagentur

In den Monitoring-Bericht der Bundesnetzagentur nach § 35 des Energiewirtschaftsgesetzes sind besondere Aspekte des Messstellenbetriebs aufzunehmen. Der Bericht soll Angaben enthalten

1.

zur Wettbewerbssituation beim Messstellenbetrieb,

2.

zur technischen Entwicklung bei modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen,

3.

zum Angebot variabler Tarife,

4.

zu bundesweit einheitlichen Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität bei der energiewirtschaftlichen Datenkommunikation sowie

5.

zum Angebot von Datenkommunikationsdiensten und Telekommunikationsdiensten für die Anbindung von Smart-Meter-Gateways.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.