§ 3 MauerV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Mauergrundstücksverordnung vom 2. August 2001 (BGBl. I S. 2128) außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.