§ 4 MarketGestAusbV — Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.

Der Ausbildungsbetrieb:

1.1

Stellung, Rechtsform und Struktur,

1.2

Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,

1.3

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,

1.4

Umweltschutz;

2.

Arbeitsorganisation, Kommunikation und Kooperation:

2.1

Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung,

2.2

Teamarbeit und Kooperation

2.3

Kundenorientierte Kommunikation,

2.4

Informations- und Kommunikationssysteme,

2.5

Qualitätssicherung,

2.6

Anwenden von Englisch bei Fachaufgaben;

3.

Grundlagen des visuellen Marketings:

3.1

Visuelle Verkaufsförderung als Instrument der Unternehmenspolitik,

3.2

Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen,

3.3

Visuelle Verkaufsförderung und Werbung;

4.

Werkstoffe, Werkzeuge und Geräte;

5.

IT-Anwendungen;

6.

Projekte des visuellen Marketings:

6.1

Entwurf und Planung,

6.2

Umsetzung;

7.

Steuerung von Projekten visuellen Marketings:

7.1

Beschaffung,

7.2

Kalkulation,

7.3

Erfolgskontrolle,

7.4

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.