§ 6 MarketFachwBAProFV — Prüfungsbereich „Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln“

Im Prüfungsbereich „Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln“ hat die zu prüfende Person die Fähigkeiten nachzuweisen, die Wirtschaftlichkeit und Qualität strategischer und operativer Marketingprozesse zu analysieren und zu optimieren sowie dabei die Instrumente des Marketingcontrollings und der Qualitätssicherung anzuwenden. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:

1.

Instrumente des Marketingcontrollings auswählen und zur Analyse strategischer und operativer Marketingprozesse einsetzen,

2.

Ergebnisse des Marketingcontrollings auswerten und zur Optimierung der Marketingprozesse nutzen,

3.

Auswirkung auf die Qualitätssicherung der Prozesse analysieren und Verbesserungen ableiten.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.