§ 3 MarketFachwBAProFV — Inhalt und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:

1.

„Marketingstrategien entwickeln“ nach § 4,

2.

„Marketingkonzepte und -projekte planen und umsetzen“ nach § 5,

3.

„Marketingprozesse analysieren, bewerten und weiterentwickeln“ nach § 6,

4.

„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 7.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.