§ 56 MarkenV — Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens dieser Verordnung
Für Markenanmeldungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung eingereicht worden sind, gelten die Vorschriften der Markenverordnung vom 30. November 1994 (BGBl. I S. 3555), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 1. September 2003 (BGBl. I S. 1701).
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.