(XXXX) MarkenG§8Bek 99-07
Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082, 1995 I S. 156) wird bekanntgemacht, daß das Kennzeichen der
"Ramsar CONVENTION ON WETLANDS" (Anlage)von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist.
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1095).
Bundesministerium der Justiz
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.