Anlage 4 MarkenG§8Bek 96

Bezeichnung:

Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen

Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora

Convention sur le commerce international des especes de faune et de flore sauvages menacees d`extinction

Abkürzung: C.I.T.E.S.

(Inhalt: nicht darstellbares CITES-Kennzeichen,

Fundstelle: BGBl. I 1996, 751)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.