(XXXX) MarkenG§8Bek 00-03-27

Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 7 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156) wird bekannt gemacht, dass das folgende Prüf- und Gewährzeichen von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist:

"Deutsches IT-Sicherheitszertifikat erteilt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" (Anlage).Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluss an die Bekanntmachung vom 20. Juli 1999 (BGBl. I S. 1723).

Bundesministerium der Justiz

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.