Anlage MarkenG§8Bek 00-03-27 — Amtliches Prüf- und Gewährzeichen der Bundesrepublik Deutschland für die Sicherheit von informationstechnischen Systemen und Komponenten
(Fundstelle: BGBl. I 2000, 446)
(Inhalt: Nicht darstellbares IT-Sicherheitszertifikat
(schwarze Schrift auf türkis-grünem Hintergrund)
(Bundesadler) Deutsches IT-Sicherheitszertifikat
erteilt vom
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.