Anlage MarkenG§8Bek 00-03-27 — Amtliches Prüf- und Gewährzeichen der Bundesrepublik Deutschland für die Sicherheit von informationstechnischen Systemen und Komponenten

(Fundstelle: BGBl. I 2000, 446)

(Inhalt: Nicht darstellbares IT-Sicherheitszertifikat

(schwarze Schrift auf türkis-grünem Hintergrund)

(Bundesadler) Deutsches IT-Sicherheitszertifikat

erteilt vom

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.