Eingangsformel LuftVStAbsenkV 2012

Auf Grund des § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1885) verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.