§ 1 LuftVStAbsenkV 2012 — Steuersätze 2012

Als Folge der Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2012 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort

1.

in einem Land der Anlage 1 zu diesem Gesetz7,50 Euro,

2.

in einem Land der Anlage 2 zu diesem Gesetz23,43 Euro,

3.

in anderen Ländern42,18 Euro.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.