§ 17 LuftGerPV — Übergangsbestimmungen

Bisherige Zulassungen, Genehmigungen und Anerkennungen, die nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät vom 3. August 1998 (BGBl. I S. 2010, 2011) in der am 1. September 2012 geltenden Fassung erteilt worden sind, bleiben weiterhin gültig. Bestehende Zulassungen, Genehmigungen und Anerkennungen mit zeitlichen Befristungen bleiben bis zum Ablauf der Befristung gültig.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.