§ 3 LuftEBV — Befugnisse des verantwortlichen Luftfahrzeugführers
Die Befugnisse des verantwortlichen Luftfahrzeugführers gemäß § 12 des Luftsicherheitsgesetzes bleiben unberührt.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.