Anhang EV ALV — Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet D Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1108)

Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft:

1. - 4. ...

5.

Allgemeine Lotsverordnung vom 21. April 1987 (BGBl. I S. 1290)

mit folgenden Maßgaben:

a)

§ 6 findet in dem in Artikel 3 genannten Gebiet keine Anwendung.

b)

Während eines Zeitraums von zwei Jahren ab Wirksamwerden des Beitritts wird der Lotsversetzbetrieb von dem bisherigen Unternehmen fortgeführt. ...

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.