Anhang EV ALV — Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel XI Sachgebiet D Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 1108)
Bundesrecht tritt in dem in Artikel 3 des Vertrages genannten Gebiet mit folgenden Maßgaben in Kraft:
1. - 4. ...
5.
Allgemeine Lotsverordnung vom 21. April 1987 (BGBl. I S. 1290)
mit folgenden Maßgaben:
a)
§ 6 findet in dem in Artikel 3 genannten Gebiet keine Anwendung.
b)
Während eines Zeitraums von zwei Jahren ab Wirksamwerden des Beitritts wird der Lotsversetzbetrieb von dem bisherigen Unternehmen fortgeführt. ...
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.