Eingangsformel LogAPrO
Auf Grund des § 5 des Gesetzes über den Beruf des Logopäden vom 7. Mai 1980 (BGBl. I S. 529) wird mit Zustimmung des Bundesrates verordnet:
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.