§ 16 LmhFortbPrüfV — Gliederung der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen“
Die Prüfung gliedert sich in
1.
eine schriftliche Prüfung und
2.
eine praktische Prüfung.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.