§ 16 LmhFortbPrüfV — Gliederung der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen“

Die Prüfung gliedert sich in

1.

eine schriftliche Prüfung und

2.

eine praktische Prüfung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.