§ 9 LFZ/KVRÄndG — Inkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1970 in Kraft. Artikel 2 Nr. 2, 3, 5, 6 Buchstaben b und c, Nr. 12, 13 und 16 treten am 1. August 1969 in Kraft.

(2)

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.