§ 4 LAP-mftDBwV — Einstellungsvoraussetzungen
In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
1.
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Bundesbeamtenverhältnis erfüllt und
2.
mindestens den erfolgreichen Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung (Gesellenprüfung, Meisterprüfung, Abschlussprüfung als staatlich geprüfter Techniker) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen kann.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.