§ 16 LAP-mftDBwV — Verwaltungslehrgang
Im Verwaltungslehrgang werden die Anwärterinnen und Anwärter mit den gesetzlichen Bestimmungen und Verwaltungsvorschriften, die bei der Erfüllung ihrer künftigen Aufgaben einschlägig sind, vertraut gemacht. Einzelheiten regelt der Lehrplan.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.