§ 13 LAP-gbautDV — Gliederung des Vorbereitungsdienstes

(1) Der Vorbereitungsdienst gliedert sich für die jeweiligen Fachrichtungen wie folgt in eine praktische Ausbildung (Praktika) und praxisbezogene Lehrveranstaltungen (Lehrgänge), die aufeinander abgestimmt und gegebenenfalls durch eine Exkursion ergänzt werden:

1. Fachrichtungen Hochbau und Bauingenieurwesen:

Abschnitt
Ausbildungsdauer in Wochen
Art der Ausbildung (Praktika/Lehrgang)
Ausbildungsinhalt

I
3
Lehrgang
Grundlagen der öffentlichen Bauverwaltung

15
Praktikum
Vorbereitung, Vergabe, Durchführung und Abrechnung von Baumaßnahmen

22
Praktikum
Projektleitung und Facility-Management

3
Praktikum
Standortbewertung, Wirtschaftlichkeitsvergleiche - Mieten, Kaufen, Bauen -

3
Praktikum
Bauleitplanung, Zustimmungsverfahren

II
1
Exkursion
Projektreise innerhalb der Europäischen Union

III
5
Praktikum
Allgemeine Aufgaben der Bauverwaltungen, Rechtsangelegenheiten

4
Praktikum
Aufgaben und Arbeitsweisen der Baurechtsbehörden, Bauaufsicht

1
Praktikum
Kassen-, Haushalts- und Rechnungswesen

1
Praktikum
Aufgaben und Arbeitsweisen des Bundesrechnungshofes

6
Lehrgang
Verwaltung und Recht

IV
5
Praktikum/Lehrgang
Laufbahnprüfung; Vorbereitung

 
9
Urlaub
 

 
78 Wochen
 
 

2. Fachrichtungen Maschinenbau/Versorgungstechnik und Elektrotechnik/Nachrichtentechnik:

I
3
Lehrgang
Grundlagen der öffentlichen Bauverwaltung

15
Praktikum
Vorbereitung, Vergabe, Durchführung und Abrechnung von maschinen- und elektronischen Anlagen (einschließlich ton-meldetechnischen Anlagen) bei Bauunterhaltungsarbeiten sowie kleineren Neu-, Um-und Erweiterungsbauten

22
Praktikum/Lehrgang
Projektleitung und Facility-Management bei einer großen Baumaßnahme, Verdingungswesen, Vertragsabschlüsse

2
Praktikum
Aufgaben der Gewerbeaufsicht, insbesondere Genehmigungen, Arbeitsschutz, Immissionsschutz

2
Praktikum
Aufgaben der Technischen Überwachungsstelle (TÜV)

2
Praktikum
Betrieb von Versorgungsanlagen (einschließlich Verteiler), Energielieferverträge

II
1
Exkursion
Projektreise innerhalb der Europäischen Union

III
5
Praktikum
Allgemeine Aufgaben der Bauverwaltungen, Rechtsangelegenheiten

4
Praktikum
Aufgaben und Arbeitsweisen der Baurechtsbehörden, Bauaufsicht

1
Praktikum
Kassen-, Haushalts- und Rechnungswesen

1
Praktikum
Aufgaben und Arbeitsweisen des Bundesrechnungshofes

6
Lehrgang
Verwaltung und Recht

IV
5
Praktikum/Lehrgang
Laufbahnprüfung; Vorbereitung

 
9
Urlaub
 

 
78 Wochen
 
 

(2) Die Einzelheiten der Ausbildung werden für jede Anwärterin und jeden Anwärter in einem Ausbildungsplan festgelegt, insbesondere die Ausbildungsstellen und die Zeiträume der Zuweisung. Den Ausbildungsplan stellt die Ausbildungsleitung im Einvernehmen mit dem Prüfungsamt auf.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.