Art 6 KunstSchAbkG

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1966 in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 25 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt, ist im Bundesgesetzblatt bekanntzugeben.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.