§ 61 KSVG

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 1983 in Kraft.

(2) Am Tag nach der Verkündung treten in Kraft:

1.

der zweite Teil,

2.

§ 28 Satz 3, 3.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.