Anlage 2 KStoffTechAusbV — (zu § 65 Absatz 2)Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation „Additive Fertigungsverfahren“
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 151, S. 44)
Lfd.
Nr.Teil der
ZusatzqualifikationFertigkeiten, Kenntnisse und FähigkeitenZeitliche Richtwerte
in Wochen
1234
1Modellieren von Bauteilen
a)
Bauteile durch Programme zum computergestützten Konstruieren (CAD) erstellen
b)
für digitale 3-D-Modelle parametrische Datensätze entwickeln
c)
Gestaltungsprinzipien zur additiven Fertigung einhalten, Gestaltungsmöglichkeiten nutzen8
2Vorbereiten von additiver Fertigung
a)
Verfahren zur additiven Fertigung auswählen
b)
3-D-Datensätze konvertieren und für das Verfahren anpassen
c)
verfahrensspezifische Produktionsabläufe planen
d)
Maschine zur Herstellung einrichten
3Additives Fertigen von Produkten
a)
additive Fertigungsverfahren anwenden, Probebauteile erstellen und bewerten
b)
Prozessparameter anpassen und optimieren
c)
Prozesse kontrollieren, überwachen und protokollieren, Maßnahmen der Qualitätssicherung durchführen
d)
Fehler- und Mängelbeseitigung veranlassen sowie Maßnahmen dokumentieren
e)
Daten des Konfigurations- und Änderungsmanagements pflegen, technische Dokumentationen sichern
f)
verfahrensspezifische Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Umweltschutz einhalten
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.