Anlage 3 KSG — (zu § 4 Absatz 1 Satz 4)Jährliche Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 3907;

bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

2031203220332034203520362037203820392040

Jährliche Minderungsziele

gegenüber 199067 %70 %72 %74 %77 %79 %81 %83 %86 %88 %

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.