§ 2 KSAbg2025V — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 vom 20. September 2022 (BGBl. I S. 1508) außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.