§ 2 KSAbg2025V — Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2023 vom 20. September 2022 (BGBl. I S. 1508) außer Kraft.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.