§ 1 KSAbg2025V — Bestimmung des Prozentsatzes der Künstlersozialabgabe

Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe im Jahr 2025 beträgt 5,0 Prozent.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.