§ 8 KPrüfTechnAusbV — Prüfungsbereiche
Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Rohstoff- und Werkstoffprüfung sowie
2.
Werkstofftechnologie und Werkstoffeigenschaften.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.