§ 13 KPrüfTechnAusbV — Prüfungsbereiche

Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.

Probennahme und Probenvorbereitung,

2.

Physikalische, chemische und keramische Prüfungen,

3.

Prüftechnik sowie

4.

Wirtschafts- und Sozialkunde.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.