§ 13 KPrüfTechnAusbV — Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Probennahme und Probenvorbereitung,
2.
Physikalische, chemische und keramische Prüfungen,
3.
Prüftechnik sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.