§ 3 5. AnpG-KOV
(1) Dieses Gesetz tritt, soweit sich aus Absatz 2 nichts anderes ergibt, am 1. Januar 1974 in Kraft.
(2)
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
Mit juralernen.de übst du den Umgang mit dieser Norm in Klausurfällen, Karteikarten und Prüfungsschemata.
Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.