Fünftes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes
- Ausfertigungsdatum:
- 18.12.1973
- Fundstelle:
- BGBl I 1973, 1909
- Stand:
- 20120625145736
Übergangs- und Schlußvorschriften
-
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.
(1) Dieses Gesetz tritt, soweit sich aus Absatz 2 nichts anderes ergibt, am 1. Januar 1974 in Kraft.
(2)
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.