5. AnpG-KOV

Fünftes Gesetz über die Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes

Ausfertigungsdatum:
18.12.1973
Fundstelle:
BGBl I 1973, 1909
Stand:
20120625145736
Art 5

Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 1

-

§ 2

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin.

§ 3

(1) Dieses Gesetz tritt, soweit sich aus Absatz 2 nichts anderes ergibt, am 1. Januar 1974 in Kraft.

(2)

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.