Art 8 KostErmÄndG — Bestimmungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes (Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Warenzeichengesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)
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Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.