§ 14 KONSENS-G — Zentrale Organisationseinheiten
Die Gesamtleitung wird durch zentrale Organisationseinheiten unterstützt. Diese sind als Stabsstellen bei der Gesamtleitung einzurichten. Sie nehmen übergeordnete Querschnittsaufgaben wahr. Sie unterliegen den Weisungen der Gesamtleitung. Berichte, Planungen und Entscheidungsbedarfe sind der Gesamtleitung und durch diese der Steuerungsgruppe Informationstechnik zur Entscheidung vorzulegen. Zentrale Organisationseinheiten sind insbesondere:
1.
das Vorhabensmanagement,
2.
das Architekturmanagement,
3.
das Release- und Einsatzmanagement,
4.
das Qualitätsmanagement,
5.
das Anforderungsmanagement und
6.
das Multiprojektmanagement.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.