§ 22 KlaCembAusbV — Prüfungsbereiche
Die Abschlussprüfung oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Arbeitsauftrag,
2.
Durchführen von Reparaturen,
3.
Stimmen und Intonieren,
4.
Planen und Konstruieren sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.