Anlage KInvFErrG — Anlage zu Art 1 § 5 Absatz 1

(Fundstelle: BGBl. I 2015, 978 - 979)

Anlage

(zu § 5 Absatz 1)

Wirtschaftsplan

des Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“

Vorbemerkung

In Ausführung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ (KInvF) wird ein „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ als Sondervermögen des Bundes errichtet. Der Fonds dient der Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 und soll dadurch einen Beitrag zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftsstruktur leisten. Das Volumen des Fonds beträgt 3,5 Milliarden Euro. Mit Blick auf den Adressatenkreis – finanzschwache Kommunen – beträgt die Förderquote des Bundes bis zu 90 Prozent. Die Länder stellen sicher, dass die finanzschwachen Kommunen einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der Investitionssumme auch erbringen können und dürfen.

Überblick zur AnlageSoll

2015Soll

2014Veränderung

gegenüber

2014Ausgabereste

2014Ist

2013

1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €1 000 €

Einnahmen

Übrige Einnahmen3 500 000–+3 500 000–

Gesamteinnahmen3 500 000–+3 500 000–

Ausgaben

Ausgaben für Investitionen3 500 000–+3 500 000–

Besondere Finanzierungsausgaben––––

Gesamtausgaben3 500 000–+3 500 000–

davon nicht flexibilisiert3 500 000–+3 500 000–

Titel

FunktionZweckbestimmungSoll

2015

1 000 €Soll

2014

1 000 €Ist

2013

1 000 €

Einnahmen

Übrige Einnahmen

334 01

-813Zuführungen des Bundes3 500 000––

359 01

-850Entnahme aus Rücklage–––

Haushaltsvermerk:

Mehreinnahmen sind gemäß Kommunalinvestitionsförderungsfonds-Errichtungsgesetz zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 882 01 und 919 01.

Ausgaben

Haushaltsvermerk:

1.Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 359 01

2.Erstattungen und Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.

Ausgaben für Investitionen

882 01

-813Finanzhilfen gemäß § 3 KInvFG3 500 000––

Erläuterungen:

Die Mittel werden wie folgt auf die Länder aufgeteilt:

Bezeichnung€

Baden-Württemberg247 695 000

Bayern289 240 000

Berlin137 847 500

Brandenburg107 947 000

Bremen38 773 000

Hamburg58 422 000

Hessen317 138 500

Mecklenburg-Vorpommern79 275 000

Niedersachsen327 540 500

Nordrhein-Westfalen1 125 621 000

Rheinland-Pfalz253 197 000

Saarland75 313 000

Sachsen155 753 500

Sachsen-Anhalt110 880 000

Schleswig-Holstein99 536 500

Thüringen75 820 500

Zusammen3 500 000 000

Besondere Finanzierungsausgaben

919 01

-850Zuführung an Rücklage–––

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