Art 7 KHNG — Inkrafttreten, Außerkrafttreten von Vorschriften

(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der in Absatz 2 genannten Vorschriften am 1. Januar 1985 in Kraft.

(2)

(3)

(4) Die Übergangsregelungen des Artikels 1 Nr. 27 (§ 29 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes) bleiben unberührt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.