Art 7 KHNG — Inkrafttreten, Außerkrafttreten von Vorschriften
(1) Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme der in Absatz 2 genannten Vorschriften am 1. Januar 1985 in Kraft.
(2)
(3)
(4) Die Übergangsregelungen des Artikels 1 Nr. 27 (§ 29 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes) bleiben unberührt.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.