Art 2 KHNG
1.
2.
3.
4.
(1)
(2) Die auf Absatz 1 beruhenden Teile der Aufwendungserstattungs-Verordnung können auf Grund des § 10 Abs. 2 des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter in geschützten Einrichtungen (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. Mai 1975, BGBl. I S. 1061), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 1983 (BGBl. I S. 1532) geändert worden ist, in Verbindung mit diesem Absatz durch Rechtsverordnung geändert werden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.