§ 6 KCanG — Allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot

Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen sind verboten.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.