§ 17 KartKrebs/KartZystV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelnematoden vom 5. Juni 2001 (BGBl. I S. 1006), die durch Artikel 3 § 9 des Gesetzes vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2930) geändert worden ist, außer Kraft.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.