§ 277a KAGB — Master-Feeder-Strukturen

Spezial-AIF dürfen nicht Teil einer Master-Feeder-Struktur sein, wenn Publikumsinvestmentvermögen Teil derselben Master-Feeder-Struktur sind.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.