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KaffeeStV
  1. Inhaltsübersicht
  2. Abschnitt 1 · Allgemeines
  3. § 1 Begriffsbestimmungen
  4. § 1a Hauptzollamt; örtliche Zuständigkeit
  5. Abschnitt 2 · Zu § 2 des Gesetzes
  6. § 2 Kaffeemenge, Kaffeeart, Herstellung
  7. Abschnitt 3 · Zu den §§ 5 und 6 des Gesetzes
  8. § 3 Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
  9. § 4 Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
  10. § 5 Erteilung der Erlaubnis
  11. § 6 Sicherheitsleistung
  12. § 6a Überprüfung der Erlaubnis
  13. § 7 Änderung von Verhältnissen
  14. § 8 Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
  15. § 9 Belegheft, Buchführung
  16. § 10 Vollständige Zerstörung und unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust
  17. § 11 Bestandsaufnahme im Steuerlager
  18. Abschnitt 4 · Zu § 7 des Gesetzes
  19. § 12 Registrierter Versender
  20. Abschnitt 5 · Zu den §§ 8 und 23 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes
  21. § 13 Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung
  22. Abschnitt 6 · Zu § 9 des Gesetzes
  23. § 14 Beförderungen im Steuergebiet
  24. § 15 Mitführen der Freistellungsbescheinigung
  25. § 16 Beförderungen in andere Mitgliedstaaten
  26. § 17 Ausfuhr oder Überführung in das externe Versandverfahren
  27. § 18 Art und Höhe der Sicherheitsleistung
  28. Abschnitt 7 · Zu den §§ 10 und 11 Absatz 3 des Gesetzes
  29. § 19 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
  30. Abschnitt 8 · Zu den § 11 und 12 des Gesetzes
  31. § 20 Steueranmeldung
  32. § 20a Herstellung von Kaffee außerhalb eines Steuerlagers
  33. Abschnitt 9 · Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
  34. § 21 Kleinbetragsregelung
  35. Abschnitt 10 · Zu den §§ 3 und 15 des Gesetzes
  36. § 22 Anmeldung des Kaffees und der kaffeehatligen Waren
  37. Abschnitt 11 · Zu den §§ 3 und 16 des Gesetzes
  38. § 23 Beförderungen zu privaten Zwecken
  39. Abschnitt 12 · Zu den §§ 3 und 17 des Gesetzes
  40. § 24 Beförderungen zu gewerblichen Zwecken
  41. § 25 Nicht nur gelegentlicher Bezug zu gewerblichen Zwecken
  42. § 26 Durchfuhr
  43. Abschnitt 13 · Zu den §§ 3 und 18 des Gesetzes
  44. § 27 Versandhandel
  45. Abschnitt 14 · Zu den §§ 3 und 19 des Gesetzes
  46. § 28 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Kaffee oder kaffeehaltigen Waren des zollrechtlich freien Verkehrs
  47. Abschnitt 15 · Zu § 20 des Gesetzes
  48. § 29 Rohkaffeehändler
  49. § 30 Steuerbefreiung für den Bezug von Kaffee zur Herstellung kaffeehaltiger Waren
  50. Abschnitt 16 · Zu § 21 des Gesetzes
  51. § 31 Aufnahme von versteuertem Kaffee in ein Steuerlager
  52. § 32 Steuerentlastung bei Lieferungen in andere Mitgliedstaaten und bei der Ausfuhr
  53. § 33 Nachweis der Ausfuhr bei Lieferungen in Drittländer oder Drittgebiete oder der Überführung in das externe Versandverfahren
  54. § 34 Nachweis bei Lieferung an einen Empfänger in einem anderen Mitgliedstaat
  55. Abschnitt 17 · Zu § 23 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes
  56. § 35 Verbrauch durch diplomatische oder konsularische Vertretungen
  57. Abschnitt 18 · Zu § 20 Absatz 1 und den §§ 3 und 21 Ab-satz 2 des Gesetzes
  58. § 36 Vernichtung von Kaffee und kaffeehaltigen Waren, Steueraufsicht
  59. Abschnitt 19 · Zu § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung
  60. § 37 Probenentnahme im Rahmen der Steueraufsicht
  61. Abschnitt 20 · Zu § 23 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes
  62. (XXXX) §§ 38 bis 43 (weggefallen)
  63. Abschnitt 21 · Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
  64. § 44 Ordnungswidrigkeiten
Verordnung zur Durchführung des Kaffeesteuergesetzes

Inhaltsübersicht KaffeeStV

Diese Vorschrift enthält keinen Text.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Inhaltsverzeichnis
KaffeeStV
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§ 1
Begriffsbestimmungen

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