§ 8 JudDenkmStiftG — Ehrenamtliche Tätigkeit
Die Mitglieder des Kuratoriums und des Beirats sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten Reisekostenentschädigung nach dem Bundesreisekostengesetz.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.