§ 1 JMBStiftG — Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung
Unter dem Namen "Stiftung Jüdisches Museum Berlin" wird mit Sitz in Berlin eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.