§ 8 JFAngAusbV — Prüfungsbereiche des Teiles 1
Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
„Arbeitsabläufe in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren planen und umsetzen“ und
2.
„Gerichtliche Entscheidungen in Zivilprozessverfahren und in Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen vorbereiten und deren Umsetzung unterstützen“.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.