§ 11 ITZBundG — Dienstsiegel

Die Bundesanstalt führt als Dienstsiegel das kleine Bundessiegel mit der Umschrift „Informationstechnikzentrum Bund – ITZBund“.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.