Anlage ITFG — (Nachtrag)Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“

(Fundstelle: BGBl. I 2009; 1578 - 1579)

Wirtschaftsplan

des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“

Titel

FunktionZweckbestimmungBisheriges

Soll 2009

1 000 €Für 2009

treten hinzu

1 000 €Neues

Soll 2009

1 000 €

Einnahmen

Übrige Einnahmen

325 01

-920Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt21 000 0004 200 00025 200 000

Erläuterungen

Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzierung nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet.

Ausgaben

Schuldendienst

575 01

-920Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt4 100 000700 0004 800 000

Haushaltsvermerk

1.

Einnahmen fließen den Ausgaben zu.

2.

Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Verzinsung der Bruttokreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr.

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

697 01

-332Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage1 500 0003 500 0005 000 000

Erläuterungen

Als konjunktur- und umweltpolitisches Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage können private Autohalter eine Umweltprämie beantragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug, das für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen mit Abgasnorm EURO 4 oder höher gekauft und zugelassen oder geleast und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2 500 €. Sie wird gewährt, wenn Kauf oder Leasing bis zum 31. Dezember 2009 und die Zulassung innerhalb einer Frist von 9 Monaten nach Reservierung der Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, spätestens jedoch zum 30. Juni 2010, erfolgen.

Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.

Titel

FunktionZweckbestimmungBisheriges

Soll 2009

1 000 €Für 2009

treten hinzu

1 000 €Neues

Soll 2009

1 000 €

Titelgruppe 03

Tgr. 03Grundsanierung und energetische Sanierung von Gebäuden(750 000)(–)(750 000)

711 31

-016Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten500 000–500 000

Haushaltsvermerk

1.

Die Ausgaben und Maßnahmen an Gebäuden in Bonn und der Region Bonn sind gesperrt.

Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

2.

Von den Ausgaben entfallen jeweils 250 Mio. € auf den zivilen Bereich des Bundes und Zuwendungsempfänger.

3.

Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung sowie institutionelle Zuwendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum großen Teil vom Bund finanziert werden. Einbezogen werden können auch Nationale Kulturdenkmäler sowie internationale Kulturgüter.

Abschluss der Anlage

Einnahmen

Verwaltungseinnahmen–––

Übrige Einnahmen21 000 0004 200 00025 200 000

Gesamteinnahmen21 000 0004 200 00025 200 000

Ausgaben

Sächliche Verwaltungsausgaben330 000–330 000

Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.476 170–476 170

davon aus:

Gruppe 554 : Beschaffungen226 170–226 170

Gruppe 558 : Militärische Anlagen250 000–250 000

Schuldendienst 4 100 000700 0004 800 000

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)2 720 0003 500 0006 220 000

Ausgaben für Investitionen13 373 830–13 373 830

Gesamtausgaben21 000 0004 200 00025 200 000

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.