Anlage 2 InvestAusbV — (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann/zur Investmentfondskauffrau - Zeitliche Gliederung -
(Fundstelle: BGBl. I 2003, 726 - 727)
A.
Die Fertigkeiten und Kenntnisse zu den Berufsbildpositionen 1.5, 2.1 und 2.3 Lernziele a bis d sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln. Ihre Vermittlung soll insbesondere im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen 3, 4, 5 und 6 erfolgen.
B.
1. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
3.1
Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle, Lernziele b und e,
3.3
Anlegerschutz im Vertrieb, Lernziel b,
1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2
Berufsbildung und Personalwirtschaft, Lernziele a bis d und f bis h,
1.3
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.4
Umweltschutzzu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
6.1
Depotführung, Lernziele a und b,
6.2
Verwahrung und Verwaltung von Fondsanteilen; Zahlungsverkehr,
6.3
Meldewesen und Statistikzu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.1
Betriebliches Rechnungswesen,
4.2
Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele a bis c, e, f und o,
4.4
Fondsreporting und -controlling, Lernziele b, c und e,
2.2
Arbeitsorganisation, Lernziele b und c,
2.4
Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,zu vermitteln.
2. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
6.1
Depotführung, Lernziele c bis e,
2.2
Arbeitsorganisation, Lernziele a, d und e,
2.3
Kooperation und kundenorientierte Kommunikation, Lernziele e und f,
3.3
Anlegerschutz im Vertrieb, Lernziele a und c,
3.1
Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle, Lernziele a, c und d,zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.2
Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele h bis n,
4.3
Wertentwicklungsberechnungzu vermitteln
und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.2
Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele c, e und f,
2.2
Arbeitsorganisation, Lernziele b und c,
2.4
Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
5.1
Analysen zur Vorbereitung von Kauf- und Verkaufsentscheidungen, Lernziele a bis g,
5.2
Auflegung und Verwaltung von Fonds, Lernziele e bis g,
5.3
Handel und Abwicklung, Lernziele a und b,
2.4
Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b,zu vermitteln.
3. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.2
Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele d und g,
4.4
Fondsreporting und -controlling, Lernziele a und d,
2.4
Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziele c und d,zu vermitteln
und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.4
Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
4.2
Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele h bis n,
4.3
Wertentwicklungsberechnung,
4.4
Fondsreporting und -controlling, Lernziele c und e,
2.2
Arbeitsorganisationfortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
5.1
Analysen zur Vorbereitung von Kauf- und Verkaufsentscheidungen, Lernziele h und i,
5.2
Auflegung und Verwaltung von Fonds, Lernziele a bis d, h bis k,
5.3
Handel und Abwicklung, Lernziele c bis f,zu vermitteln
und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
5.1
Analysen zur Vorbereitung von Kauf- und Verkaufsentscheidungen, Lernziele c, e bis g,
5.2
Auflegung und Verwaltung von Fonds, Lernziel g,fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
3.1
Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle, Lernziel f,
3.2
Marketinginstrumente,
1.2
Berufsbildung und Personalwirtschaft, Lernziel e,zu vermitteln
und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.3
Kooperation und kundenorientierte Kommunikation, Lernziele e und f,
3.1
Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle, Lernziele c und d,
3.3
Anlegerschutz im Vertriebfortzuführen.
Diese Vorschrift im Examen sicher anwenden.
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.