§ 1 IntTestV — Anwendungsbereich

Die Verordnung gilt für die skalierten Tests „Deutsch-Test für Zuwanderer“ und „Leben in Deutschland“ nach § 17 Absatz 1 der Integrationskursverordnung.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.