§ 1 IndMetAusbV 2007 — Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Die Ausbildungsberufe

1.

Anlagenmechaniker/Anlagenmechanikerin,

2.

Industriemechaniker/Industriemechanikerin,

3.

Konstruktionsmechaniker/Konstruktionsmechanikerin,

4.

Werkzeugmechaniker/Werkzeugmechanikerin,

5.

Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerinwerden gemäß § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt.

Amtliche Fassung auf gesetze-im-internet.de →

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text.